Stage 1 für den G30, G31, G38 530i - OPF (252PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
287 PS  +35PS (14%) 252 PS
211 kW  +26kW (14%) 185 kW
420 Nm  +70Nm (20%) 350 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Wenn es um Chiptuning und Leistungssteigerung geht, bietet die Stage 1 Leistungssteigerung für den 530i - OPF eine Menge Vorteile. Das Tuning erhöht die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs durch Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und Erhöhung des Ladedrucks. Mit diesen technischen Anpassungen wird die Leistung des Motors optimiert und die Fahreigenschaften des Fahrzeugs verbessert.

Zusätzlich zur Ladedruckanpassung erfolgt eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dies führt zu einer effizienteren Verbrennung, was wiederum zur Leistungsoptimierung beiträgt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns ist es möglich, diese Optimierungen fachgerecht und sicher durchzuführen, um das volle Potenzial des 530i - OPF zu entfesseln.

Die Stage 1 Leistungssteigerung ist eine hervorragende Möglichkeit, die Leistung des 530i - OPF zu steigern und gleichzeitig die Effizienz und Langlebigkeit des Fahrzeugs zu verbessern. Durch die Optimierungen wird das Fahrverhalten spürbar verbessert und das Fahrerlebnis erhöht. Bei uns ist es möglich, diese Leistungssteigerung zu realisieren, um das Fahrzeug auf ein neues Level zu heben.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.