Stage 1 für den G30, G31, G38 520i - OPF (184PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
254 PS  +70PS (38%) 184 PS
187 kW  +51kW (38%) 135 kW
410 Nm  +120Nm (41%) 290 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den BMW G30/G31/G38 520i - OPF ist eine effektive Methode, um die Leistungsfähigkeit Ihres Fahrzeugs zu erhöhen. In erster Linie umfasst diese spezielle Leistungssteigerung eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Dies ermöglicht eine Erhöhung des Ladedrucks, wodurch die Motorleistung gesteigert wird.

Des Weiteren beinhaltet die Stage 1 Leistungssteigerung eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Durch die Feinabstimmung dieser Systeme wird eine effizientere Verbrennung erreicht, was in einer verbesserten Motorleistung resultiert. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen.

Der Prozess des Chiptunings ist mehr als nur eine einfache Modifikation - es ist eine sorgfältig geplante und durchgeführte Verbesserung, die darauf abzielt, das volle Potential Ihres Fahrzeugs zu entfesseln. Bei uns erhalten Sie eine maßgeschneiderte Lösung, die speziell auf Ihre Bedürfnisse und die Anforderungen Ihres Fahrzeugs abgestimmt ist.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Fahrzeuge ab BJ. 2019 , hierzu muss das Motorsteuergerät entsperrt werden , dauer ca. 3-4 Werktage , Aufpreis 1300,- Euro
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.