Stage 1 für den G22 M440i - OPF (374PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
420 PS  +46PS (12%) 374 PS
309 kW  +34kW (12%) 275 kW
590 Nm  +90Nm (18%) 500 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.399,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.175,63 €

Beschreibung Stage 1

Für den BMW G22 M440i - OPF (374PS) bietet unser Service eine effektive Leistungssteigerung an, die das Auto nicht nur schneller, sondern auch effizienter machen kann. Die Leistungssteigerung erfolgt durch eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Durch diese Anpassung kann der Ladedruck erhöht werden, was zu einer spürbar verbesserten Beschleunigung führt.

Darüber hinaus erfolgt auch eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass das Auto reibungsloser läuft und die Leistung effizienter genutzt wird. Ein weiterer Vorteil der Leistungssteigerung ist eine höhere Geschwindigkeit. Mit unserer Anpassung kann das Fahrzeug etwa 25 km/h schneller fahren als ohne die Optimierung.

Um die bestmöglichen Ergebnisse aus dem Chiptuning zu erzielen, empfehlen wir die Verwendung von Kraftstoffen mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Bei uns erhalten Sie eine professionelle und effektive Leistungssteigerung, die Ihr Fahrerlebnis verbessern kann, ohne die Haltbarkeit oder Zuverlässigkeit Ihres Autos zu beeinträchtigen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Geschwindigkeit: ca. +25 km/h
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Je nach verbautem Motorsteuergerät muss dieses ggf. zum entsperren versendet werden . Aufpreis 1300,- Euro
Entsperrdauer 3 Werktage
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.