Stage 1 für den G22 430i - OPF (258PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
305 PS  +47PS (18%) 258 PS
224 kW  +35kW (18%) 190 kW
460 Nm  +60Nm (15%) 400 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
890,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 747,90 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den 430i G22 ist ein technisches Upgrade, das Leistung und Effizienz des Fahrzeugs verbessert. Die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und die Erhöhung des Ladedrucks ermöglichen es dem Motor, seine volle Kapazität auszuschöpfen.

Ein wichtiger Bestandteil dieses Upgrades ist die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Diese Änderungen ermöglichen es dem Motor, den Kraftstoff effizienter zu verbrennen, was zu einer verbesserten Leistung führt. Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Es ist wichtig zu beachten, dass die tatsächliche Leistungssteigerung je nach Qualität des verwendeten Kraftstoffs variieren kann.

Das Chiptuning im Rahmen der Stage 1 Leistungssteigerung ist kein einfacher Eingriff, sondern erfordert fundiertes technisches Know-how und Erfahrung. Bei uns ist der 430i G22 in guten Händen. Unsere Techniker sind Experten auf ihrem Gebiet und können das volle Potenzial des Fahrzeugs ausschöpfen, ohne die Zuverlässigkeit oder Langlebigkeit des Motors zu beeinträchtigen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.