Stage 1 für den G14, G15, G16 840i - OPF (340PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
420 PS  +80PS (24%) 340 PS
309 kW  +59kW (24%) 250 kW
570 Nm  +70Nm (14%) 500 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.350,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.134,45 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den G14, G15, G16 840i - OPF ist eine optimale Lösung für alle, die eine effiziente und zuverlässige Leistungssteigerung suchen. Chiptuning, wenn richtig ausgeführt, kann erhebliche Verbesserungen in Bezug auf die Fahrleistung liefern.

Bei der Leistungssteigerung handelt es sich um eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Dies führt zu einer Erhöhung des Ladedrucks, was wiederum die Motorleistung erhöht. Darüber hinaus umfasst das Paket eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen.

Für diejenigen, die Bedenken hinsichtlich der Legalität haben, bieten wir auch TÜV auf Anfrage an. Bei uns erhalten Sie eine Leistungssteigerung, die nicht nur die Leistung Ihres Fahrzeugs verbessert, sondern auch den Standards entspricht.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • TÜV auf Anfrage
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Je nach verbautem Motorsteuergerät muss dieses ggf. zum entsperren versendet werden . Aufpreis 1200,- Euro
Entsperrdauer 3 Werktage
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.