Stage 1 für den G14, G15, G16 M8 - OPF (600PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
680 PS  +80PS (13%) 600 PS
500 kW  +59kW (13%) 441 kW
850 Nm  +100Nm (13%) 750 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.554,62 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den M8 ist eine gründliche und spezifische Optimierung für dieses Fahrzeugmodell. Dabei wird die volle Leistung des BMW G14, G15, G16 M8 - OPF (600PS) genutzt und verbessert. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Leistungssteigerung ist das Chiptuning. Dabei wird die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien vorgenommen. Zusätzlich wird der Ladedruck erhöht, um die Leistung des Fahrzeugs weiter zu steigern.

Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Leistungssteigerung ist die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Durch diese Maßnahmen wird eine effizientere Verbrennung des Kraftstoffs erreicht, was wiederum zu einer Verbesserung der Leistung führt. Bei uns erhalten Sie zudem die V-Max Aufhebung inklusive, die es ermöglicht, die Höchstgeschwindigkeit Ihres Fahrzeugs zu erhöhen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Leistungsangaben auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Dies garantiert, dass das Fahrzeug die optimale Leistung erbringen kann. Bei uns steht die Qualität und Zuverlässigkeit unserer Leistungssteigerungen im Mittelpunkt. Daher achten wir darauf, dass alle Anpassungen den spezifischen Anforderungen Ihres Fahrzeugs entsprechen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.