Chiptuning Stage 1 für den G14, G15, G16 M850i - OPF (530PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
650 PS  +120PS (23%) 530 PS
478 kW  +88kW (23%) 390 kW
850 Nm  +100Nm (13%) 750 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.350,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.134,45 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den M850i aus der G14/G15/G16 Reihe geht weit über ein einfaches Chiptuning hinaus. Mit technischer Expertise und Präzision wurde eine umfassende Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien durchgeführt. Das Ergebnis ist eine deutliche Leistungssteigerung durch erhöhten Ladedruck, der das Potential des Motors optimal ausschöpft.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Leistungssteigerung. Sie ermöglicht eine effizientere Verbrennung und trägt dazu bei, die Leistung des Motors insgesamt zu steigern. Um die Leistungssteigerung vollständig auszunutzen, empfehlen wir die Verwendung von Kraftstoffen mit einer Klopffestigkeit von mindestens 102 Oktan.

Bei uns wird die Leistungssteigerung Stage 1 für den M850i so durchgeführt, dass die Leistung nicht nur erhöht, sondern auch die Motorlebensdauer nicht beeinträchtigt wird. Der Prozess ist auf die spezifischen Anforderungen dieses BMW-Modells zugeschnitten und bietet eine Leistungssteigerung, die auf die Fähigkeiten des Fahrzeugs abgestimmt ist.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 102 Oktan
Je nach verbautem Motorsteuergerät kann es erforderlich sein, dieses zur Entsperrung einzusenden.
In diesem Fall fällt ein Aufpreis von 600,– € an.
Die Entsperrung erfolgt innerhalb von 3 Werktagen.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.