Stage 1 für den G11, G12 730d (265PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
305 PS  +40PS (15%) 265 PS
224 kW  +29kW (15%) 195 kW
700 Nm  +80Nm (13%) 620 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den G11, G12 730d bietet eine umfassende Optimierung der Fahrleistung, die jeden Fahrer begeistert. Unsere Techniker haben die elektronischen Einspritzkennfelder des Fahrzeugs präzise angepasst, um eine bessere Motorreaktion und eine gesteigerte Leistung zu erzielen. Bei uns wird das Chiptuning so durchgeführt, dass es perfekt auf den Motor und die Anforderungen des G11, G12 730d abgestimmt ist.

Wir gehen noch einen Schritt weiter und erhöhen den Ladedruck. Diese Modifikation führt zu einer signifikanten Leistungssteigerung, insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten. Es ist nicht nur die pure Leistung, die durch unsere Stage 1 Leistungssteigerung verbessert wird. Bei uns wird auch das Drehmoment in den unteren Drehzahlbereichen angehoben. Das Resultat ist eine verbesserte Beschleunigung und ein kraftvolleres Fahrerlebnis.

Eine interessante und oft unerwartete Nebenwirkung dieser Modifikationen ist, dass je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auftreten kann. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen wird der Kraftstoffverbrauch bei normaler Fahrt häufig reduziert. Somit bietet unsere Stage 1 Leistungssteigerung nicht nur mehr Fahrspaß, sondern kann auch zur Senkung der Betriebskosten des G11, G12 730d beitragen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.