Stage 1 für den G11, G12 M760Li - OPF (585PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
655 PS  +70PS (12%) 585 PS
482 kW  +51kW (12%) 430 kW
920 Nm  +70Nm (8%) 850 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
2.590,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 2.176,47 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den M760Li - OPF (G11, G12) ist strikt für denjenigen ausgelegt, der mehr aus seinem Fahrzeug holen möchte. Mit dieser Modifikation wird eine signifikante Verbesserung der Motorleistung erreicht.

Die Leistungssteigerung beinhaltet eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, was zu einer Erhöhung des Ladedrucks führt. Durch diese Optimierung wird nicht nur die Leistung erhöht, sondern auch die Effizienz des Motors verbessert. Zudem wird die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Dies trägt zu einer verbesserten Verbrennung und damit zu einer höheren Leistung bei.

Mit der Stage 1 Leistungssteigerung wird auch die V-Max Aufhebung einhergehen. Dies bedeutet, dass die elektronische Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aufgehoben wird. Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Bei uns bekommen Sie also nicht nur eine Leistungssteigerung, sondern auch die Möglichkeit, das volle Potenzial Ihres M760Li - OPF freizuschalten. Es ist wichtig zu erwähnen, dass Chiptuning ein komplexer Vorgang ist und von qualifizierten Technikern durchgeführt werden sollte, um eine optimale Leistung und Langlebigkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.