Chiptuning Stage 1 für den G11, G12 750i - OPF (530PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
650 PS  +120PS (23%) 530 PS
478 kW  +88kW (23%) 390 kW
850 Nm  +100Nm (13%) 750 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.350,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.134,45 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Chiptuning ist ein effektiver Weg, um die Gesamtleistung eines Fahrzeugs zu steigern. Bei uns, bekommt der Kunde eine Stage 1 Leistungssteigerung für den G11, G12 750i - OPF mit 530PS. Es wird eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien durchgeführt. Dies ermöglicht es, den Ladedruck zu erhöhen und damit die Leistung des Fahrzeugs zu verbessern.

Weiterhin wird auch die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Dies verbessert die allgemeine Performance des Fahrzeugs und sorgt für eine effizientere Verbrennung des Kraftstoffs. Dabei ist zu beachten, dass sich die Leistungsangaben auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 102 Oktan beziehen.

Die durchgeführte Leistungssteigerung ermöglicht es, das Maximale aus dem Fahrzeug zu holen. Sie ist eine effektive Methode, um die Leistung des G11, G12 750i - OPF zu verbessern, ohne dabei die Stabilität des Fahrzeugs zu gefährden. So wird sichergestellt, dass das Fahrzeug jederzeit zuverlässig bleibt, während es gleichzeitig eine stärkere Performance bietet.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 102 Oktan
Je nach verbautem Motorsteuergerät kann es erforderlich sein, dieses zur Entsperrung einzusenden.
In diesem Fall fällt ein Aufpreis von 600,– € an.
Die Entsperrung erfolgt innerhalb von 3 Werktagen.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.