Stage 1 für den F90 M5 - OPF (600PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
680 PS  +80PS (13%) 600 PS
500 kW  +59kW (13%) 441 kW
850 Nm  +100Nm (13%) 750 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.554,62 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den F90 M5 OPF bietet eine umfangreiche Optimierung des Fahrzeugs. Sie beginnt mit der Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Dies ist ein essenzieller Bestandteil des Chiptunings und ermöglicht eine effizientere Leistungsentfaltung. Im Zuge dessen wird der Ladedruck erhöht. Durch diese Maßnahme kann der Motor mehr Luft aufnehmen, was wiederum eine höhere Leistung ermöglicht.

Des Weiteren beinhaltet die Leistungssteigerung eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Eine angepasste Zündkurve und präzisere Einspritzzeiten führen zu einer verbesserten Verbrennung. Dadurch wird nicht nur die Leistung gesteigert, sondern auch der Kraftstoffverbrauch optimiert. Ein weiterer Vorteil der Leistungsoptimierung ist die Aufhebung der V-Max. Dadurch kann das Fahrzeug seine volle Leistung ohne künstliche Begrenzung ausschöpfen.

Wichtig ist zu erwähnen, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei Verwendung von minderwertigen Kraftstoffen kann die erreichte Leistungssteigerung geringer ausfallen. Mit der Stage 1 Leistungssteigerung wird das Potenzial des F90 M5 OPF voll ausgeschöpft, ohne die Sicherheitsgrenzen des Fahrzeugs zu überschreiten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.