Stage 1 für den F82, F83 M4 CS (460PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
530 PS  +70PS (15%) 460 PS
390 kW  +51kW (15%) 338 kW
680 Nm  +80Nm (13%) 600 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.450,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.218,49 €

Beschreibung Stage 1

Bei uns bekommen Fahrer des M4 CS eine Stage 1 Leistungssteigerung, die speziell auf das F82, F83 Modell abgestimmt ist. Das Ziel dieser Leistungssteigerung ist es, die Leistungsfähigkeit der Maschine zu optimieren und dabei die Betriebssicherheit des Fahrzeugs nicht zu beeinträchtigen.

Die Leistungssteigerung beruht auf einer Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, die zu einer Erhöhung des Ladedrucks führt. Durch die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik wird eine effizientere Verbrennung erreicht. Damit wird eine Leistungssteigerung erzielt, die sich in einem spürbar verbesserten Ansprechverhalten des Motors niederschlägt.

Die Leistungsangaben für die Chiptuning-Maßnahme beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Es empfiehlt sich daher, für eine optimale Leistungsentfaltung ausschließlich solche Kraftstoffe zu verwenden. Mit dieser Leistungssteigerung wird Ihr M4 CS zu einer noch leistungsfähigeren Maschine, ohne dass die Langlebigkeit oder Betriebssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigt wird.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.