Stage 1 für den F82, F83 M4 (431PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
531 PS  +100PS (23%) 431 PS
391 kW  +74kW (23%) 317 kW
680 Nm  +130Nm (24%) 550 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.450,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.218,49 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den BMW F82 M4 (431PS) ist eine präzise Abstimmung des Motormanagements, die auf den spezifischen Anforderungen dieses Fahrzeugmodells basiert. Es handelt sich hierbei um eine professionelle Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und eine Erhöhung des Ladedrucks. Ziel ist es, die Leistung und das Drehmoment zu optimieren, während gleichzeitig die Effizienz des Motors verbessert wird.

Im Rahmen des Chiptunings wird auch die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Dies sorgt für eine verbesserte Verbrennung, was sich in einer gesteigerten Motorleistung niederschlägt. Natürlich wird bei uns darauf geachtet, dass alle Veränderungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten und unter Einhaltung aller Sicherheitsstandards vorgenommen werden. Die Leistungssteigerung bezieht sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan.

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den BMW F82 M4 (431PS) ist ein effizientes und zuverlässiges Verfahren zur Steigerung der Motorleistung, ohne dabei die Langlebigkeit des Motors zu beeinträchtigen. Es handelt sich um eine professionelle und technisch ausgereifte Lösung, die den Fahrspaß und die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs spürbar steigert.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.