Stage 1 für den F52 125i (231PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
261 PS  +30PS (13%) 231 PS
192 kW  +22kW (13%) 170 kW
400 Nm  +50Nm (14%) 350 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
890,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 747,90 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den F52 125i bringt eine Reihe technischer Verbesserungen mit sich, die das Fahrverhalten und die Performance des Fahrzeugs optimieren. Durch Chiptuning wird das Potenzial des Fahrzeugs voll ausgeschöpft und die Leistung deutlich gesteigert.

Zu den Merkmalen der Leistungssteigerung gehören die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und eine Erhöhung des Ladedrucks. Zusammen sorgen sie für eine verbesserte Motorleistung und ein reaktionsfreudigeres Fahrgefühl. Das Chiptuning umfasst zudem eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Diese Anpassungen ermöglichen eine effizientere Verbrennung und tragen zur Leistungssteigerung bei.

Die angegebenen Leistungswerte gelten bei Verwendung von Kraftstoffen mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Dies ist ein wichtiger Faktor, um die optimale Leistung zu erreichen und die Langlebigkeit des Motors zu gewährleisten. Bei uns wird die Leistungssteigerung nach höchsten technischen Standards durchgeführt, um die bestmögliche Performance zu erzielen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Neues Leistungskit
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.