Stage 1 für den F52 120i - OPF (140PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
170 PS  +30PS (21%) 140 PS
125 kW  +22kW (21%) 103 kW
280 Nm  +60Nm (27%) 220 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den F52 120i - OPF (140PS) ist eine technische Feinheit für alle, die auf der Suche nach mehr Leistung sind. Die Stage 1 Leistungssteigerung ist eine präzise Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Dieses Chiptuning ermöglicht eine Erhöhung des Ladedrucks, was zu einer deutlichen Verbesserung der Motorleistung führt. Bei uns steht Qualität und Präzision im Vordergrund, daher wird jede Änderung sorgfältig durchgeführt, um die bestmögliche Leistung zu erzielen.

Darüber hinaus beinhaltet die Leistungssteigerung eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dies führt zu einer effizienteren Verbrennung und somit zu einem spürbaren Leistungszuwachs. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns wird die Leistungssteigerung unter Berücksichtigung aller technischen Aspekte durchgeführt, um eine optimale und sichere Leistungssteigerung zu gewährleisten.

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den F52 120i - OPF ist also mehr als nur ein einfaches Chiptuning. Es ist eine umfassende Optimierung des Fahrzeugs, die zu einer deutlich verbesserten Leistung führt. Dabei wird stets auf höchste Qualität und technische Präzision geachtet. Bei uns erhalten Sie eine Leistungssteigerung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.