Stage 1 für den F44 M235i Gran Coupé xDrive - OPF (306PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
341 PS  +35PS (11%) 306 PS
251 kW  +26kW (11%) 225 kW
510 Nm  +60Nm (13%) 450 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.200,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.008,40 €

Beschreibung Stage 1

Wer sich für eine Stage 1 Leistungssteigerung für das M235i Gran Coupé xDrive - OPF interessiert, der ist bei uns richtig. Unsere Leistungssteigerung bietet eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Dadurch wird eine erhöhte Leistung möglich, indem der Ladedruck optimiert wird. Der Prozess der Leistungssteigerung beinhaltet zudem eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dies sorgt für eine verbesserte Verbrennung und damit für eine effizientere Leistungsausbeute.

Beim Chiptuning des M235i Gran Coupé xDrive - OPF wird großer Wert auf die Qualität des Kraftstoffs gelegt. Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Dies ist wichtig, um die optimale Leistung zu erreichen und gleichzeitig den Motor zu schonen. Die Stage 1 Leistungssteigerung ermöglicht es, die volle Kapazität des M235i Gran Coupé xDrive - OPF auszuschöpfen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Stage 1 Leistungssteigerung nicht nur die Leistung erhöht, sondern auch das Fahrerlebnis verbessert. Durch die Optimierung der verschiedenen Komponenten wird das Fahren des M235i Gran Coupé xDrive - OPF noch angenehmer und dynamischer. Selbstverständlich werden alle Anpassungen unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen und Eigenschaften des Fahrzeugs vorgenommen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.