Stage 1 für den F40 118d (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
190 PS  +40PS (27%) 150 PS
140 kW  +29kW (27%) 110 kW
430 Nm  +80Nm (23%) 350 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Bei der Leistungssteigerung Stage 1 für den F40 118d handelt es sich um eine spezialisierte Form des Chiptunings, die zur Optimierung der Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs dient. Dieser Prozess beinhaltet eine gezielte Anpassung und Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Es wird eine Erhöhung des Ladedrucks erreicht, die zu einer deutlichen Verbesserung der Motorleistung führt.

Ein weiterer entscheidender Aspekt dieser Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies hat den Vorteil, dass je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erzielt werden kann. Der Fahrer kann also nicht nur von einer gesteigerten Leistung, sondern auch von einer verbesserten Effizienz profitieren.

Bei uns bekommt der Fahrer die Möglichkeit, das volle Potenzial seines F40 118d auszuschöpfen und sowohl die Leistung als auch die Effizienz zu optimieren. Dabei steht die Sicherheit und Langlebigkeit des Fahrzeugs immer im Vordergrund. Es wird stets darauf geachtet, dass die Leistungssteigerung innerhalb der technischen Grenzen des Fahrzeugs bleibt und keine übermäßige Belastung für den Motor darstellt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.