Stage 1 für den F40 M135i - OPF (306PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
341 PS  +35PS (11%) 306 PS
251 kW  +26kW (11%) 225 kW
510 Nm  +60Nm (13%) 450 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.200,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.008,40 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den M135i F40 bringt eine bemerkenswerte Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs. Durch Chiptuning und Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien wird eine deutliche Erhöhung des Ladedrucks erreicht. Dabei werden keine zusätzlichen Hardware-Veränderungen benötigt.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik führt zu einer verbesserten Motorleistung und zu einem effizienteren Kraftstoffverbrauch. Dies trägt zur Erhöhung der Gesamtleistung des Fahrzeugs bei und ermöglicht eine leistungsstarke, aber dennoch effiziente Fahrweise. Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Leistungsangaben auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen.

Die Leistungssteigerung ist bei uns erhältlich. Sie bietet eine signifikante Verbesserung der Fahrzeugleistung, ohne dass dabei die Zuverlässigkeit oder die Langlebigkeit des Motors beeinträchtigt wird. Der M135i F40 wird durch das Chiptuning zu einer noch leistungsfähigeren Maschine, die sich durch eine verbesserte Straßenleistung und ein optimiertes Fahrverhalten auszeichnet.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.