Stage 1 für den F22, F23 M2 CS - OPF (450PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
530 PS  +80PS (18%) 450 PS
390 kW  +59kW (18%) 331 kW
680 Nm  +130Nm (24%) 550 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.450,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.218,49 €

Beschreibung Stage 1

Unsere Leistungssteigerung Stage 1 für den M2 CS - OPF ist optimal auf die Anforderungen dieses Fahrzeugs abgestimmt. Durch präzise Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und eine sorgfältige Erhöhung des Ladedrucks, kann die Leistung des Fahrzeugs signifikant gesteigert werden. Diese Maßnahmen sind spezifisch auf den M2 CS - OPF ausgelegt und tragen dazu bei, das volle Potenzial des Fahrzeugs zu entfalten.

Bei uns liegt der Fokus nicht nur auf der Leistungssteigerung, sondern auch auf der Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Diese überarbeiteten Komponenten gewährleisten eine effiziente und langlebige Motorleistung. Es ist zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Das Chiptuning durch die Leistungssteigerung Stage 1 stellt einen wichtigen Schritt bei der Leistungsoptimierung des M2 CS - OPF dar.

Das von uns angebotene Chiptuning ist eine ausgezeichnete Option für alle, die die Leistung ihres M2 CS - OPF steigern möchten. Unsere Leistungssteigerung Stage 1 ist darauf ausgelegt, das Fahrverhalten und die Motorleistung des Fahrzeugs spürbar zu verbessern, ohne dabei die Haltbarkeit oder Zuverlässigkeit zu beeinträchtigen. Mit unserer Leistungssteigerung Stage 1 ist es möglich, das volle Potenzial des M2 CS - OPF zu nutzen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Inkl. Filtereinsatz
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.