Stage 1 für den F22, F23 M2 Competition - OPF (411PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
531 PS  +120PS (29%) 411 PS
391 kW  +88kW (29%) 302 kW
680 Nm  +130Nm (24%) 550 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.450,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.218,49 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den M2 Competition - OPF (F22, F23) ist eine sorgfältig abgestimmte und umfassende Modifikation, die sich auf Schlüsselbereiche der Fahrzeugperformance konzentriert. Mit einer Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und einer Erhöhung des Ladedrucks wird das Potenzial des Motors voll ausgeschöpft.

Im Zuge der Leistungssteigerung wird zudem die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Dieser Prozess ist unerlässlich, um Leistung und Effizienz zu steigern, und gewährleistet, dass das Fahrzeug auch unter härtesten Bedingungen reibungslos läuft. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen.

Der Schwerpunkt bei der Leistungssteigerung liegt auf der Optimierung des Motors. Durch das Chiptuning wird das maximale Leistungspotenzial des M2 Competition - OPF erzielt. Bei uns bedeutet Leistungssteigerung mehr als nur eine Erhöhung der Leistungszahlen. Es geht darum, das Fahrerlebnis zu verbessern und die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs zu maximieren.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Inkl. Filtereinsatz
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.