Stage 1 für den F22, F23 230i (252PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
287 PS  +35PS (14%) 252 PS
211 kW  +26kW (14%) 185 kW
420 Nm  +70Nm (20%) 350 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Die angebotene Stage 1 Leistungssteigerung eignet sich hervorragend für das Fahrzeugmodell 230i (F22, F23) von BMW. Diese verstärkt die Leistung des Fahrzeugs durch eine Reihe von Optimierungen und Anpassungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen dieses Modells zugeschnitten sind.

Die Leistungssteigerung beruht auf einer Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, was zu einer Erhöhung des Ladedrucks führt. Diese Verbesserung ermöglicht es dem Fahrzeug, eine höhere Leistung zu erzielen und das volle Potenzial des Motors zu nutzen. Ein weiterer Bestandteil der Leistungssteigerung ist eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Durch diese Anpassungen wird die Effizienz des Kraftstoffverbrauchs verbessert, was zu einer höheren Gesamtleistung und einer verbesserten Fahrerfahrung führt.

Um die bestmögliche Leistung zu erzielen, beziehen sich die Leistungsangaben auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Bei uns wird kein Aspekt des Fahrzeugs übersehen, wenn es darum geht, die optimale Leistung zu erreichen. Obwohl das Chiptuning ein wesentlicher Bestandteil der Leistungssteigerung ist, wird bei uns jeder Aspekt des Fahrzeugs berücksichtigt, um die bestmögliche Leistung und Effizienz zu gewährleisten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.