Stage 1 für den F12, F13, F06 640i (320PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
375 PS  +55PS (17%) 320 PS
276 kW  +40kW (17%) 235 kW
520 Nm  +70Nm (16%) 450 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.100,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 924,37 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den 640i (F12, F13, F06) bietet eine optimale Balance zwischen Leistung und Effizienz. Bei dieser Leistungssteigerung handelt es sich um ein Chiptuning, das die Motorleistung durch eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien erhöht. Dies führt zu einer merklichen Leistungssteigerung.

Mit einer Erhöhung des Ladedrucks geht eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik einher. Dies verbessert nicht nur die Leistung, sondern auch das Ansprechverhalten des Motors. Wichtig ist dabei, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns wird großer Wert darauf gelegt, dass die Leistungssteigerung nicht zu Lasten der Lebensdauer des Motors oder den sonstigen Fahrzeugkomponenten geht.

Aus diesem Grund ist das Chiptuning bei uns eine sichere und effektive Methode zur Leistungssteigerung des 640i (F12, F13, F06). Es ermöglicht eine signifikante Erhöhung der Leistung, ohne dabei die Motorressourcen zu überlasten. Denn wir setzen auf eine ausgewogene und nachhaltige Leistungssteigerung.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.