Stage 1 für den F07 550i (408PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
468 PS  +60PS (15%) 408 PS
344 kW  +44kW (15%) 300 kW
700 Nm  +100Nm (17%) 600 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.554,62 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den F07 550i bringt die Leistung des Fahrzeugs auf ein neues Niveau. Durch Chiptuning und eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien wird die Motorleistung optimiert. Der Ladedruck wird erhöht, was zu einer gesteigerten Leistung führt. Es ist zu beachten, dass diese Leistungssteigerung für Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan ausgelegt ist.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik ist ein weiterer wichtiger Aspekt dieser Leistungssteigerung. Sie sorgt für eine effizientere Kraftstoffverbrennung, was wiederum die Leistung des Motors verbessert. Wer bei uns diese Leistungssteigerung in Anspruch nimmt, erhält ein deutlich leistungsstärkeres Fahrzeug, das reaktionsschneller und dynamischer auf das Fahrverhalten reagiert.

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den F07 550i ist nicht nur eine einfache Leistungssteigerung. Es ist eine umfassende Optimierung des Fahrzeugs, die durch Chiptuning und eine gezielte Anpassung der Motorsteuerung erreicht wird. Damit wird das volle Potenzial des Motors ausgeschöpft und die Fahrdynamik des Fahrzeugs spürbar verbessert. Bei uns bekommen Kunden ein optimiertes Fahrzeug, das genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.