Stage 1 für den F01, F02, F03, F04 740d (306PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
356 PS  +50PS (16%) 306 PS
262 kW  +37kW (16%) 225 kW
670 Nm  +70Nm (12%) 600 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.450,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.218,49 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den BMW 740d (F01-F04) ist eine hochwertige Verbesserung, die auf die spezifischen Anforderungen dieses Modells zugeschnitten ist. Der Fokus liegt auf der Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und der Erhöhung des Ladedrucks, zwei Schlüsselelemente, die die Gesamtleistung des Fahrzeugs steigern.

Bei uns steht Qualität und Leistung im Vordergrund. Durch die Anpassung der elektronischen Einspritzkennfelder wird eine effizientere Kraftstoffzufuhr ermöglicht, die letztlich zu einer höheren Motorleistung führt. Die Erhöhung des Ladedrucks verbessert das Ansprechverhalten des Motors und führt zu einer spürbaren Leistungssteigerung.

Ein besonderer Vorteil unserer Leistungssteigerung ist die Möglichkeit einer Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann, je nach Fahrweise, der Kraftstoffverbrauch reduziert werden. Dies macht die Leistungssteigerung Stage 1 nicht nur zu einer Investition in die Leistung, sondern auch in die Wirtschaftlichkeit Ihres BMW 740d.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass Chiptuning eine sichere und effektive Methode zur Leistungssteigerung ist, sofern es von Fachleuten durchgeführt wird. Bei uns können Sie darauf vertrauen, dass Ihr Fahrzeug in den besten Händen ist.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.