Stage 1 für den F01, F02, F03, F04 760i (544PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
614 PS  +70PS (13%) 544 PS
452 kW  +51kW (13%) 400 kW
870 Nm  +120Nm (16%) 750 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
2.250,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.890,76 €

Beschreibung Stage 1

Bei einer Leistungssteigerung für den 760i aus der F01 bis F04 Reihe geht es nicht nur um reine Leistungszuwächse. Es geht um eine sorgfältige Optimierung, die das volle Potenzial des Fahrzeugs ausschöpft. Die Leistungssteigerung umfasst eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Hierbei wird der Ladedruck erhöht, um eine stärkere Leistungsentfaltung zu ermöglichen.

Des Weiteren wird bei uns die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Dies verbessert die allgemeine Motorleistung und sorgt für eine effizientere Verbrennung. Diese Modifikationen sind nicht nur auf die Leistung ausgerichtet, sie tragen auch zu einer besseren Kraftstoffeffizienz bei. Es ist anzumerken, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen.

Die Leistungssteigerung durch Chiptuning ist eine bewährte Methode, um die Leistungsfähigkeit des 760i zu verbessern. Es handelt sich um eine umfassende Optimierung, die das Fahrerlebnis verbessert, ohne dabei die Langlebigkeit oder Zuverlässigkeit des Fahrzeugs zu beeinträchtigen. Bei uns erhält der Kunde eine maßgeschneiderte Leistungssteigerung, die auf die spezifischen Anforderungen und Eigenschaften des 760i abgestimmt ist.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.