Chiptuning Stage 1 für den F01, F02, F03, F04 750i (408PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
468 PS  +60PS (15%) 408 PS
344 kW  +44kW (15%) 300 kW
700 Nm  +100Nm (17%) 600 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.554,62 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den 750i (F01, F02, F03, F04) mit 408PS bietet eine umfassende Optimierung für das Fahrzeug. Speziell entwickelt, um eine signifikante Steigerung der Fahrzeugleistung zu erzielen, ist diese Leistungssteigerung die ideale Wahl für diejenigen, die mehr aus ihrem Fahrzeug herausholen wollen.

Die Merkmale der Stage 1 Leistungssteigerung umfassen eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, eine Erhöhung des Ladedrucks und eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Diese umfassenden Anpassungen ermöglichen eine erhebliche Leistungssteigerung, die spürbar ist, sobald das Fahrzeug auf der Straße ist.
Wichtig zu beachten ist, dass sich die Leistungsangaben auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Dafür ist eine spezielle Abstimmung der Motorsteuerung notwendig, die durch das sogenannte Chiptuning bei uns erreicht wird.

Wer seinen 750i auf das nächste Level heben möchte, findet in unserer Stage 1 Leistungssteigerung die passende Lösung. Ohne überflüssige Versprechen bietet sie eine konkrete und auf Fakten basierende Leistungssteigerung. Dabei steht die Optimierung des Fahrzeugs stets im Vordergrund und nicht die bloße Steigerung der Leistungszahlen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.