Stage 1 für den E90, E91, E92, E93 325d (197PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
227 PS  +30PS (15%) 197 PS
167 kW  +22kW (15%) 145 kW
460 Nm  +60Nm (15%) 400 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den E90, E91, E92, E93 325d (197PS) setzt auf eine gezielte Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Diese Maßnahme des Chiptunings ermöglicht es, die Leistung des Motors effizient zu steigern.
Die Anpassungen erfolgen nach fundierter Datenanalyse und gewährleisten so eine präzise Abstimmung auf die spezifischen Anforderungen des Fahrzeugs.
Durch diese Modifikationen wird eine Erhöhung des Ladedrucks erreicht, was eine spürbare Leistungssteigerung zur Folge hat.

Besonders hervorzuheben ist, dass bei der Stage 1 Leistungssteigerung nicht nur auf eine Erhöhung der Motorleistung Wert gelegt wird.
Mit der Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen geht je nach Fahrweise auch eine Kraftstoffersparnis einher.
Dies macht sich insbesondere bei Fahrten auf längerer Strecke oder bei regelmäßiger Nutzung des Fahrzeugs bemerkbar. Bei uns erhalten Kunden also nicht nur mehr Leistung, sondern auch eine effizientere Nutzung ihres Fahrzeugs.

Die Stage 1 Leistungssteigerung ist so konzipiert, dass sie die Performance des Fahrzeugs auf ein neues Niveau hebt, ohne dabei die Motorbelastung unverhältnismäßig zu erhöhen.
Der Fokus liegt hierbei auf einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Leistungssteigerung und Fahrzeugbelastung - für eine langlebige und zuverlässige Performance.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.