Stage 1 für den E90, E91, E92, E93 320d (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
180 PS  +30PS (20%) 150 PS
132 kW  +22kW (20%) 110 kW
390 Nm  +50Nm (15%) 340 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den 320d der E90, E91, E92 und E93 Reihe ermöglicht es, das volle Potenzial des Fahrzeugs auszuschöpfen. Der Fokus liegt hierbei auf der Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Durch eine gezielte Anpassung dieser Kennfelder erhöht sich die Effizienz des Motors und die Leistung des Fahrzeugs steigt.

Zusätzlich zur Optimierung der Einspritzkennfelder wird auch der Ladedruck erhöht. Dies führt zu einer signifikanten Leistungssteigerung und verbessert die Reaktionsgeschwindigkeit des Motors. Es ist wichtig zu beachten, dass trotz dieser Verbesserungen die Zuverlässigkeit und Langlebigkeit des Motors nicht beeinträchtigt wird. Die Anpassungen sind so ausgelegt, dass sie sich harmonisch in das Gesamtkonzept des Fahrzeugs einfügen.

Ein weiterer Vorteil der Stage 1 Leistungssteigerung ist die potenzielle Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann bei entsprechender Fahrweise Kraftstoff eingespart werden. Bei uns wird die Leistungsoptimierung in einer Weise durchgeführt, dass sie den individuellen Anforderungen des Fahrzeugs und des Fahrers entspricht. Ob Chiptuning oder andere Methoden zur Leistungssteigerung - bei uns erhält das Fahrzeug genau die Optimierung, die es benötigt, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.