Chiptuning Stage 3 für den TT - 8J 3.2 VW DSG (250PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
455 PS  +205PS (82%) 250 PS
335 kW  +151kW (82%) 184 kW
580 Nm  +260Nm (81%) 320 Nm
  • Einbaudauer: 4 Wochen
  • TÜV: möglich
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
12.900,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 10.840,34 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 3

  • Neuprogrammierung der elektronischen Zünd- und Einspritzkennfelder
  • Motorabstimmung
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • DSG DQ250 Optimierung möglich
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 102 Oktan
  • spezieller kugelgelagerter GT35 Abgasturbolader
  • geänderte Luftansaug- und Abgasseite
  • Abgaskrümmer Nickelguss
  • Hosenrohr 76mm
  • geänderte Katalysatoren HJS
  • Luftansaugrohr mit Silikonverbindern
  • Ladeluftleitungen
  • (pulverbeschichtet, Farbe nach Wunsch)
  • Silikonschläuche
  • spezieller Ladeluftkühler (Frontmontage)
  • Ansaugrohr Aluguss
  • geänderte Kraftstoffdüsen
  • Änderung der Motorelektronik
  • spezielle Zündkerzen
  • Hochleistungspleulagerschalen
  • Verdichtungsreduzierung
  • Zylinderkopfdichtungen
  • Kopfschraubensatz
  • Dichtungsteile Motor
  • Wasser- und Ölleitungssatz
  • Turbolader
  • Ölkühleranlage mit Thermostatsteuerung
  • Abgasanlage 89 mm Abgasquerschnitt
  • Hitzeabschirmung
  • Kleinteilesatz
  • bei DSG Fahrzeugen Neuprogrammierung der DSG Mechatronik

Getriebe-Anpassung Stufe 1

Bestehend aus Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
280,00 € inkl. 19% USt.

Getriebe-Anpassung Stufe 2

Bestehend aus Launch-Control, Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
380,00 € inkl. 19% USt.

Getriebe-Anpassung Stufe 3

Bestehend aus Launch-Control, Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung, Kickdown, Schaltzeiten, Zwangsschalten, Pumpendruck und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
480,00 € inkl. 19% USt.

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen. Leistungsdiagramm Das angezeigte Leistungsdiagramm dient nur der Veranschaulichung der Leistungssteigerung. Es stellt keine Garantie für die tatsächlichen Leistungswerte dar, da diese von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden können. Alle Angaben sind ohne Gewähr.