Chiptuning Stage 1 für den Q7 - 4M 3.0 TSI (333PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
383 PS  +50PS (15%) 333 PS
282 kW  +37kW (15%) 245 kW
490 Nm  +50Nm (11%) 440 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.050,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 882,35 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Bei der Leistungssteigerung Stage 1 für den Q7 4M 3.0 TSI handelt es sich um ein Chiptuning, das gezielt auf die Anforderungen dieses speziellen Modells abgestimmt ist. Dabei wird ein maßgeschneiderter Ansatz verfolgt, der die Leistung des Fahrzeugs optimal ausnutzt.

Bei uns sind die Kosten für die Montage bereits im Preis inbegriffen. Das bedeutet, es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Einbau des Chiptunings. Zudem bieten wir eine V-Max Aufhebung an. Das Fahrzeug wird dadurch nicht mehr auf eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit begrenzt, wodurch die Leistung des Q7 4M 3.0 TSI voll ausgeschöpft werden kann.

Unsere Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Das bedeutet, dass die Leistungssteigerung des Fahrzeugs in Abhängigkeit von der Qualität des verwendeten Kraftstoffs variieren kann.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Getriebe-Anpassung Stufe 1

Bestehend aus Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
280,00 € inkl. 19% USt.

Getriebe-Anpassung Stufe 2

Bestehend aus Launch-Control, Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
380,00 € inkl. 19% USt.

Getriebe-Anpassung Stufe 3

Bestehend aus Launch-Control, Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung, Kickdown, Schaltzeiten, Zwangsschalten, Pumpendruck und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
480,00 € inkl. 19% USt.

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.