Chiptuning Stage 1 für den Q2 - GA 30 TDI (116PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
166 PS  +50PS (43%) 116 PS
122 kW  +37kW (43%) 85 kW
400 Nm  +100Nm (33%) 300 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
820,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 689,08 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Chiptuning-Lösung für den Q2 GA 30 TDI bringt eine deutliche Leistungssteigerung mit sich. Durch gezielte Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und eine kontrollierte Erhöhung des Ladedrucks, wird die Performance des Fahrzeugs auf ein neues Level gehoben.

Bei uns ist die Montage im Preis inbegriffen, sodass es keine versteckten Kosten gibt. Unsere Experten kümmern sich um die fachgerechte Installation und Anpassung, um die bestmögliche Leistung aus dem Fahrzeug herauszuholen.

Ein weiterer Vorteil der Leistungssteigerung ist die potenzielle Kraftstoffeinsparung. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine spürbare Einsparung erreicht werden. Mit unserer Chiptuning-Lösung ist das Fahrzeug nicht nur leistungsstärker, sondern auch effizienter.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Getriebe-Anpassung Stufe 1

Bestehend aus Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
280,00 € inkl. 19% USt.

Getriebe-Anpassung Stufe 2

Bestehend aus Launch-Control, Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
380,00 € inkl. 19% USt.

Getriebe-Anpassung Stufe 3

Bestehend aus Launch-Control, Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung, Kickdown, Schaltzeiten, Zwangsschalten, Pumpendruck und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
480,00 € inkl. 19% USt.

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen. Leistungsdiagramm Das angezeigte Leistungsdiagramm dient nur der Veranschaulichung der Leistungssteigerung. Es stellt keine Garantie für die tatsächlichen Leistungswerte dar, da diese von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden können. Alle Angaben sind ohne Gewähr.