Stage 1 für den Q5 - 8R 3.0 TDI (239PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
274 PS  +35PS (15%) 239 PS
202 kW  +26kW (15%) 176 kW
560 Nm  +60Nm (12%) 500 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den Audi Q5 3.0 TDI (8R) ist eine umfassende Optimierung, die speziell auf die Bedürfnisse dieses Fahrzeugmodells abgestimmt ist. Im Rahmen dieses Prozesses wird eine präzise Anpassung der elektronischen Einspritzkennfelder vorgenommen, eine zentrale Maßnahme für das Chiptuning. Dies führt zu einem optimierten Verbrennungsprozess und einer spürbaren Leistungssteigerung.

Ein weiterer entscheidender Aspekt der Leistungssteigerung Stage 1 ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch diese Änderung wird die Leistung des Q5 3.0 TDI (8R) zusätzlich verbessert. Darüber hinaus beinhaltet das Angebot die V-Max-Aufhebung, was bedeutet, dass die elektronisch begrenzte Höchstgeschwindigkeit aufgehoben wird. Dies ermöglicht eine noch bessere Ausnutzung der Leistungspotenziale des Fahrzeugs.

Bei uns ist die Montage der Leistungssteigerung Stage 1 im Preis bereits enthalten. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann zudem je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erreicht werden. Dies zeigt, dass eine Leistungssteigerung nicht nur zu mehr Fahrspaß, sondern auch zu mehr Effizienz führen kann.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.