Stage 1 für den A6 C5 - 4B 2.7 T (230PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
275 PS  +45PS (20%) 230 PS
202 kW  +33kW (20%) 169 kW
450 Nm  +140Nm (45%) 310 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den A6 C5 2.7 T (230 PS) ist eine ernstzunehmende Erweiterung, die bemerkenswerte Verbesserungen in der Motorleistung liefert. Sie umfasst eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, die eine deutliche Erhöhung des Ladedrucks ermöglicht. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil des Chiptuning-Prozesses und trägt dazu bei, die maximale Leistung des Motors zu entfesseln.

Dank der Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik, wird auch die Effizienz des Motors verbessert. Das bedeutet mehr Leistung bei gleichzeitigem Erhalt der Kraftstoffeffizienz. Dieser Aspekt der Leistungssteigerung ist besonders wichtig, da er die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs erhöht, ohne den Kraftstoffverbrauch zu erhöhen.

Die Kosten für die Montage sind bereits im Preis inbegriffen, was bedeutet, dass bei uns keine versteckten Gebühren anfallen. Zusätzlich zur Leistungssteigerung wird auch die V-Max Aufhebung angeboten. Das bedeutet, dass die Höchstgeschwindigkeit Ihres Fahrzeugs nicht länger durch die elektronische Begrenzung eingeschränkt wird. Bitte beachten Sie, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.