Stage 1 für den A4 B9 - 8W 3.0 TDI (218PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
253 PS  +35PS (16%) 218 PS
186 kW  +26kW (16%) 160 kW
460 Nm  +60Nm (15%) 400 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
980,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 823,53 €

Beschreibung Stage 1

Für den A4 B9 - 3.0 TDI bieten wir eine Stage 1 Leistungssteigerung an. Ein umfangreiches Chiptuning optimiert die elektronischen Einspritzkennfelder und erhöht den Ladedruck. Das Ergebnis ist eine signifikante Leistungssteigerung, die das Fahrerlebnis spürbar verbessert.

Im Rahmen unserer Leistungssteigerung ist die Montage bereits im Preis inbegriffen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Zudem heben wir die V-Max-Begrenzung auf, um das volle Potenzial des Fahrzeugs auszuschöpfen.

Ein weiterer Vorteil der Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Abhängig von der Fahrweise kann dadurch eine Kraftstoffersparnis erzielt werden. Bei uns bekommen Sie also nicht nur mehr Leistung, sondern können auch Ihren Verbrauch optimieren.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Getriebe-Anpassung Stufe 1

Bestehend aus Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
280,00 € inkl. 19% USt.

Getriebe-Anpassung Stufe 2

Bestehend aus Launch-Control, Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
380,00 € inkl. 19% USt.

Getriebe-Anpassung Stufe 3

Bestehend aus Launch-Control, Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung, Kickdown, Schaltzeiten, Zwangsschalten, Pumpendruck und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
480,00 € inkl. 19% USt.

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.