Stage 1 für den A4 B8 - 8K 2.0 TDI (163PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
195 PS  +32PS (20%) 163 PS
143 kW  +24kW (20%) 120 kW
465 Nm  +65Nm (16%) 400 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung des 2.0 TDI (163PS) im A4 B8 - 8K durch unser Stage 1 Chiptuning bietet eine effiziente Optimierung der Leistung. Die Anpassungen erfolgen hauptsächlich an den elektronischen Einspritzkennfeldern. Durch eine gezielte Erhöhung des Ladedrucks wird eine spürbare Leistungssteigerung erreicht.

Ein weiterer Vorteil bei uns ist die Inklusion der Montagekosten. Die Montage wird von erfahrenen Technikern durchgeführt, die auf die spezifischen Anforderungen des A4 B8 - 8K 2.0 TDI (163PS) spezialisiert sind. Eine weitere Ergänzung zu unserem Stage 1 Chiptuning ist die V-Max Aufhebung, die eine zusätzliche Verbesserung der Fahrleistung ermöglicht.

Ein weiteres Merkmal, das besonders hervorgehoben werden sollte, ist die mögliche Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erreicht werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die tatsächliche Kraftstoffersparnis von verschiedenen Faktoren abhängig ist, einschließlich der individuellen Fahrweise.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.