Stage 1 für den A4 B7 - 8E RS4 (420PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
442 PS  +22PS (5%) 420 PS
325 kW  +16kW (5%) 309 kW
445 Nm  +15Nm (3%) 430 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den RS4 (420PS) der Audi A4 B7 - 8E Serie bringt eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien mit sich. Diese spezielle Anpassung ermöglicht eine effizientere Leistungsabgabe und verbessert das Ansprechverhalten des Motors spürbar. Zudem wird der Ladedruck erhöht, was zu einem spürbaren Anstieg der Leistung führt.

Im Rahmen des Chiptunings wird auch die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Dies sorgt für eine bessere Verbrennung, was wiederum die Leistung steigert und den Kraftstoffverbrauch optimiert. Ein weiterer Vorteil dieser Leistungssteigerung ist die Inklusion der V-Max Aufhebung. Damit wird die künstliche Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aufgehoben, was bei uns zu einer noch dynamischeren Fahrleistung führt.

Wichtiger Hinweis: Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Diese hohe Oktanzahl ist notwendig, um die durch die Leistungssteigerung erhöhte Belastung des Motors sicher zu handhaben. Nur so kann die volle Leistungsfähigkeit des Motors ausgeschöpft und gleichzeitig eine hohe Langlebigkeit gewährleistet werden.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.