Stage 1 für den A4 B7 - 8E 3.0 TDI (232PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
267 PS  +35PS (15%) 232 PS
196 kW  +26kW (15%) 171 kW
530 Nm  +80Nm (18%) 450 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung der Stage 1 für den A4 B7 3.0 TDI ist eine umfassende Optimierung, die auf einer präzisen Abstimmung der elektronischen Einspritzkennfelder basiert. Bei uns wird nicht nur die Motorleistung gesteigert, sondern auch das Fahrerlebnis insgesamt verbessert, indem das Drehmoment in den unteren Drehzahlbereichen angehoben wird. Dies kann je nach Fahrweise zu einer Kraftstoffersparnis führen.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch diese Maßnahme kann eine signifikante Steigerung der Motorleistung erreicht werden. Dabei wird stets darauf geachtet, dass die Balance zwischen Leistung und Langlebigkeit des Motors gewahrt bleibt. Die Kosten für die Montage sind im Service inbegriffen, sodass keine zusätzlichen Ausgaben anfallen.

Zusätzlich zur Leistungssteigerung beinhaltet das Chiptuning auch die Aufhebung der V-Max. Dadurch wird das volle Leistungspotenzial des A4 B7 3.0 TDI ausgeschöpft und das Fahrzeug kann seine Höchstgeschwindigkeit ohne künstliche Begrenzung erreichen. Bei uns wird jeder Schritt der Leistungssteigerung sorgfältig durchgeführt, um ein optimales Ergebnis zu gewährleisten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.