Stage 1 für den A4 B7 - 8E 1.9 TDI (116PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
146 PS  +30PS (26%) 116 PS
107 kW  +22kW (26%) 85 kW
345 Nm  +60Nm (21%) 285 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den A4 B7 1.9 TDI, bei uns erhältlich, bringt eine Vielzahl von Verbesserungen mit sich. Primär ist hier die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder zu nennen. Diese Anpassung sorgt für eine effizientere Verbrennung, erhöht das Drehmoment und kann somit auch zu einer Kraftstoffersparnis führen, vor allem bei Fahrweisen in den unteren Drehzahlbereichen.

Ein weiterer Bestandteil der Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch diese Maßnahme wird eine signifikante Leistungssteigerung erreicht. Konkret bedeutet das eine Erhöhung der Geschwindigkeit um circa 12 km/h. Das Resultat ist ein schnelleres und agileres Fahrverhalten, das den Fahrspaß deutlich erhöht.

Auch die Kosten für die Montage sind bei uns bereits im Preis inkludiert. Somit gibt es keine versteckten Zusatzkosten. Es handelt sich hierbei um eine umfassende Leistungssteigerung, die sowohl durch Chiptuning als auch durch konkrete, physische Veränderungen am Fahrzeug erreicht wird. Die Verbesserungen sind so ausgelegt, dass sie die Lebensdauer des Motors nicht beeinträchtigen und zu einer rundum verbesserten Fahrerfahrung beitragen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Geschwindigkeit: ca. +12 km/h
  • Kosten für Montage inklusive
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.