Stage 1 für den A4 B6 - 8E 1.8 T (190PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
216 PS  +26PS (14%) 190 PS
159 kW  +19kW (14%) 140 kW
310 Nm  +70Nm (29%) 240 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 ist speziell für den A4 B6 1.8 T (190PS) konzipiert worden. Durch gezielte Chiptuning-Maßnahmen wird die Leistung des Fahrzeugs signifikant erhöht. Eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien sorgt für eine verbesserte Motorreaktion und eine erhöhte Effizienz.

Die Leistungssteigerung beinhaltet eine gezielte Erhöhung des Ladedrucks. Diese Maßnahme ermöglicht eine gesteigerte Leistung, ohne dass die Lebensdauer des Motors beeinträchtigt wird. Neben dem Ladedruck wird auch die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Diese Optimierung resultiert in einer verbesserten Verbrennung und somit in einer höheren Leistungsausbeute.

Im Rahmen der Leistungssteigerung Stage 1 wird die V-Max Aufhebung inkludiert. Diese Maßnahme erlaubt es dem Fahrzeug, seine maximale Geschwindigkeit ohne künstliche Begrenzung zu erreichen. Bei uns wird die Leistungssteigerung so durchgeführt, dass sie auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan ausgelegt ist. So wird sichergestellt, dass der Motor auch unter hohen Lasten stabil läuft und seine maximale Leistung abrufen kann.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.