Stage 1 für den A4 B5 - 8D 1.9 TDI (116PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
146 PS  +30PS (26%) 116 PS
107 kW  +22kW (26%) 85 kW
345 Nm  +60Nm (21%) 285 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Wer einen A4 B5 1.9 TDI fährt, sollte sich die Stage 1 Leistungssteigerung unbedingt anschauen. Es handelt sich dabei um eine speziell für dieses Fahrzeug entwickelte Optimierung, die sich auf die elektronischen Einspritzkennfelder konzentriert. Mit diesem Chiptuning wird der Ladedruck erhöht und das Drehmoment in den unteren Drehzahlbereichen angehoben. Je nach Fahrweise kann dadurch sogar eine Kraftstoffersparnis erzielt werden.

Die Leistungssteigerung wird bei uns inklusive Montage angeboten. Nicht nur die Leistung des Fahrzeugs erhöht sich, auch die Geschwindigkeit profitiert von der Optimierung: Es sind Geschwindigkeitssteigerungen von ca. +12 km/h möglich. Die Leistungssteigerung durch Chiptuning ist eine effektive Methode, um das Potenzial des A4 B5 1.9 TDI voll auszuschöpfen.

Die Stage 1 Leistungssteigerung ist eine Investition, die sich auszahlt. Sie verbessert nicht nur die Leistung und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs, sondern kann auch zur Kraftstoffersparnis beitragen. Bei uns wird die Optimierung inklusive Montage angeboten, sodass keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Geschwindigkeit: ca. +12 km/h
  • Kosten für Montage inklusive
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.