Stage 1 für den A4 B5 - 8D 1.9 TDI (110PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
140 PS  +30PS (27%) 110 PS
103 kW  +22kW (27%) 81 kW
295 Nm  +60Nm (26%) 235 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den A4 B5 1.9 TDI bringt eine Fülle von Verbesserungen mit sich, die auf eine Optimierung der Fahrleistung abzielen. Im Kern des Chiptunings steht die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Dies führt zu einer präziseren Einspritzung des Kraftstoffs, was in einer gesteigerten Motorleistung resultiert.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch die zusätzliche Menge an komprimierter Luft in den Zylindern wird eine effizientere Verbrennung des Kraftstoffs ermöglicht. Das Resultat ist eine merkliche Steigerung der Motorleistung. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass die Geschwindigkeit des Fahrzeugs um etwa 12 km/h erhöht wird.

Bei uns erhält man die Stage 1 Leistungssteigerung inklusive der Montagekosten. Ein weiterer Vorteil, der besonders für Langstreckenfahrer interessant sein dürfte, ist die Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise tatsächlich eine Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs erreicht werden. Mit der Stage 1 Leistungssteigerung für den A4 B5 1.9 TDI erhält man nicht nur mehr Leistung, sondern kann potenziell auch den Geldbeutel schonen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Geschwindigkeit: ca. +12 km/h
  • Kosten für Montage inklusive
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.