Stage 1 für den A4 B5 - 8D RS4 (381PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
421 PS  +40PS (10%) 381 PS
310 kW  +29kW (10%) 280 kW
560 Nm  +120Nm (27%) 440 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
980,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 823,53 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Der RS4 B5 - 8D, eines der Schlüsselmodelle von Audi, ist kein Unbekannter in Sachen Leistung. Allerdings gibt es immer Raum für Verbesserungen. Bei uns fokussiert sich die Stage 1 Leistungssteigerung auf eine umfassende Optimierung, die das Fahrzeug auf die nächste Stufe hebt. Der Fokus liegt auf Chiptuning, einer bewährten Methode zur Verbesserung der Motorleistung.

Die Optimierungsprozesse umfassen eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und eine Erhöhung des Ladedrucks. Dies sorgt für eine merkliche Leistungssteigerung, indem die Leistungsfähigkeit des Turboladers maximiert wird. Weiterhin findet eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik statt. Diese Anpassungen verbessern die Verbrennungseffizienz und tragen zur Leistungssteigerung bei.

Im Paket enthalten ist zudem die Aufhebung der V-Max Begrenzung, was für eine signifikante Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit sorgt. Es ist zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Damit wird sichergestellt, dass der optimierte Motor unter optimalen Bedingungen arbeitet und die volle Leistungssteigerung erzielt wird. Bei uns ist die Stage 1 Leistungssteigerung eine lohnende Investition, um das volle Potenzial des RS4 B5 - 8D auszuschöpfen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.