Stage 1 für den A3 - 8V 30 TSI - OPF (116PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
141 PS  +25PS (22%) 116 PS
104 kW  +18kW (22%) 85 kW
240 Nm  +40Nm (20%) 200 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den A3 30 TSI bietet eine effektive und zuverlässige Möglichkeit, die Leistung und Effizienz des Motors zu verbessern. Durch Chiptuning wird die elektronische Ladedruckkennlinie neu programmiert und der Ladedruck erhöht. Diese Anpassungen resultieren in einer optimalen Leistungssteigerung.

Die Optimierung geht weiter über die Zünd- und Einspritzelektronik. Bei uns ist die Optimierung so konzipiert, dass sie die beste Leistung bei gleichzeitiger Minimierung des Kraftstoffverbrauchs bietet. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen.

Unser Angebot beinhaltet nicht nur die Leistungssteigerung selbst, sondern auch die Montagekosten. Darüber hinaus wird bei uns die V-Max Aufhebung inkludiert. Für die meisten Fahrzeuge ist auch eine TÜV-Abnahme möglich, lediglich für in Hessen zugelassene Fahrzeuge kann dieser Service nicht angeboten werden.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • TÜV möglich, außer für in Hessen zugelassene Fahrzeuge
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.