Stage 1 für den A3 - 8L S3 (209PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
244 PS  +35PS (17%) 209 PS
179 kW  +26kW (17%) 154 kW
339 Nm  +69Nm (26%) 270 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den A3 S3 8L (209PS) ist das Resultat unserer sorgfältigen Arbeit am Motorsteuergerät. Es handelt sich um eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, eine Erhöhung des Ladedrucks und eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Diese Änderungen ermöglichen eine effizientere Verbrennung, was zu einer verbesserten Leistung des Fahrzeugs führt.

Bei uns geht jedoch Chiptuning über reine Leistungssteigerung hinaus. Es beinhaltet auch die Aufhebung der V-Max, die die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs weiter erhöht. Für den besten Effekt empfehlen wir Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan zu verwenden.

Unsere Arbeit zielt darauf ab, das volle Potenzial des A3 S3 8L (209PS) zu entfesseln und gleichzeitig die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Unser Ziel ist es, eine Leistungssteigerung zu erreichen, die sich in der täglichen Fahrt bemerkbar macht und gleichzeitig die Langlebigkeit des Motors nicht beeinträchtigt. Dabei steht die Zufriedenheit unserer Kunden immer im Vordergrund.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.