Stage 1 für den A3 - 8L 1.8 T (179PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
209 PS  +30PS (17%) 179 PS
154 kW  +22kW (17%) 132 kW
295 Nm  +60Nm (26%) 235 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den Audi A3 8L mit 1.8 T Motor ist eine effektive Möglichkeit, die Fahrdynamik zu erhöhen. Dies wird durch eine Kombination aus Chiptuning und Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien erreicht. Bei uns erhalten Sie eine professionelle Anpassung, die eine Erhöhung des Ladedrucks beinhaltet.

Durch die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik wird der Motor effizienter und kraftvoller. Es wird eine Geschwindigkeitssteigerung von etwa 10 km/h erreicht. Diese Leistungssteigerung setzt einen Kraftstoff mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan voraus. Das bedeutet, dass das Fahrzeug bei Verwendung von hochwertigem Kraftstoff in der Lage ist, seine volle Leistung zu entfalten.

Mit dieser Leistungssteigerung wird nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch die allgemeine Performance verbessert. Der A3 8L 1.8 T profitiert erheblich von dieser Optimierung, da sie ihm eine neue Dimension der Leistung und des Fahrspaßes verleiht. Bei uns ist der Kunde König, und wir legen großen Wert auf Qualität und Professionalität bei allen angebotenen Leistungen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Geschwindigkeit: ca. +10 km/h
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.