Stage 1 für den A3 - 8L 1.9 TDI (90PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
120 PS  +30PS (33%) 90 PS
88 kW  +22kW (33%) 66 kW
270 Nm  +60Nm (29%) 210 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den 1.9 TDI aus der A3 8L Reihe ist eine effektive Methode, um mehr aus Ihrem Fahrzeug herauszuholen. Durch die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder wird das Potential Ihres Motors voll ausgeschöpft. Mit einer präzisen Anpassung der Motorsteuerung wird es uns ermöglicht, die Leistung Ihres Fahrzeugs zu steigern.

Dabei erfolgt eine Erhöhung des Ladedrucks, welche zu einer Geschwindigkeitszunahme von ca. +7 km/h führt. Aber nicht nur die Geschwindigkeit wird verbessert. Bei uns steht auch die Effizienz im Fokus. Deshalb wird durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erzielt. Damit profitieren Sie von einer Leistungssteigerung, die nicht nur mehr Fahrspaß, sondern auch eine verbesserte Effizienz mit sich bringt.

Das Chiptuning ist eine bewährte Methode, um die Leistung Ihres Fahrzeugs zu verbessern. Es ermöglicht uns, die Leistungsreserven Ihres Motors optimal zu nutzen und das Beste aus Ihrem Fahrzeug herauszuholen. Mit unserem Chiptuning-Angebot für den 1.9 TDI aus der A3 8L Reihe erhalten Sie eine Leistungssteigerung, die Ihren Ansprüchen gerecht wird und Ihre Erwartungen sogar übertrifft.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Geschwindigkeit: ca. +7 km/h
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.