Stage 1 für den A1 - 8X 1.2 TSI (86PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
111 PS  +25PS (29%) 86 PS
82 kW  +18kW (29%) 63 kW
205 Nm  +45Nm (28%) 160 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den Audi A1 1.2 TSI (86PS), auch als Stage 1 bekannt, bietet eine effektive Steigerung der Motorleistung durch eine gezielte Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Durch die Erhöhung des Ladedrucks wird ein höheres Drehmoment erreicht, was zu einer spürbaren Verbesserung der Beschleunigung und der Endgeschwindigkeit führt.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik sorgt für eine effiziente Verbrennung und trägt zur Leistungssteigerung bei. Es ist zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Die Verwendung von hochoktanigem Kraftstoff ist daher empfehlenswert, um die volle Leistungsausbeute zu erreichen.

Chiptuning ist bei uns mehr als nur ein Versprechen - es ist eine Garantie für höchste Qualität und Leistung. Die Kosten für die Montage sind im Preis inbegriffen, sodass keine zusätzlichen Kosten anfallen. Zudem beinhaltet unser Angebot eine V-Max Aufhebung, um das volle Potenzial des Fahrzeugs auszuschöpfen. Mit unserer Stage 1 Leistungssteigerung bekommt man eine spürbare und effektive Verbesserung der Fahrleistung ohne Kompromisse.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.