Stage 1 für den A1 - 8X 1.6 TDI (105PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
135 PS  +30PS (29%) 105 PS
99 kW  +22kW (29%) 77 kW
310 Nm  +60Nm (24%) 250 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den A1 1.6 TDI ist eine effektive Methode, um die Performance Ihres Fahrzeugs zu verbessern. Es handelt sich hierbei um eine Form des Chiptunings, bei dem die elektronischen Einspritzkennfelder optimiert werden. Diese Optimierung, kombiniert mit einer Erhöhung des Ladedrucks, sorgt für eine spürbare Leistungssteigerung.

Bei uns sind die Kosten für die Montage bereits im Preis enthalten, sodass es keine versteckten Kosten gibt. Zusätzlich zur Leistungssteigerung bieten wir auch eine V-Max Aufhebung an. Dies bedeutet, dass die elektronisch begrenzte Höchstgeschwindigkeit Ihres Fahrzeugs aufgehoben wird, was zu einer noch besseren Performance führt.

Ein weiterer Vorteil unserer Leistungssteigerung Stage 1 für den A1 1.6 TDI ist, dass durch eine Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auftreten kann. Dies macht unsere Leistungssteigerung nicht nur zu einer hervorragenden Wahl für diejenigen, die ihre Fahrleistung verbessern möchten, sondern auch für diejenigen, die ihre Kraftstoffeffizienz optimieren möchten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.