Stage 1 für den 949 2.9 V6 Quadrifoglio (510PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
560 PS  +50PS (10%) 510 PS
412 kW  +37kW (10%) 375 kW
700 Nm  +100Nm (17%) 600 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.350,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.134,45 €

Beschreibung Stage 1

Für den 2.9 V6 Quadrifoglio kann bei uns eine Stage 1 Leistungssteigerung vorgenommen werden. Diese Leistungssteigerung umfasst eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien sowie eine Erhöhung des Ladedrucks. Der Vorteil einer solchen Modifikation liegt in der Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Motorleistung führt.

Durch das Chiptuning wird zudem die V-Max Aufhebung inkludiert, was bedeutet, dass die ursprüngliche Geschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs aufgehoben wird. Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Für diejenigen, die eine zusätzliche Sicherheit wünschen, bieten wir den TÜV auf Anfrage an.

Es ist wichtig zu beachten, dass solche Maßnahmen zur Leistungssteigerung nur von Fachleuten durchgeführt werden sollten, um sicherzustellen, dass die Modifikationen sicher und effektiv sind. Bei uns wird dieses Chiptuning von erfahrenen Technikern durchgeführt, die über umfangreiches Wissen und die notwendige Ausrüstung verfügen, um die bestmögliche Leistungssteigerung zu erzielen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • TÜV auf Anfrage
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.