Checkliste

Es ist vor Antritt zur Tüvabnahme zu prüfen:

  • Beleuchtungseinrichtung
  • Scheinwerferhöhenverstellung
  • ABS falls vorhanden funktionsfähig
  • Reifenprofil/Beschädigung, Mindesprofil mind. 1.6 mm
  • Keine Durchrostungen der Karosserie (speziell tragende Teile)
  • Lenkspiel
  • Bremse und Handbremse funktionstüchtig
  • Fahrzeug fährt, federt und ist spurstabil
  • Batteriebefestigung
  • Abgasanlage befestigt
  • Anbauteile wie Stosstange befestigt
  • Sichtbereich Frontscheibe
  • Spiegel vorhanden und optisch einwandfrei
  • Warndreieck und Verbandskasten, vorhanden und Haltbar
  • Fahrgestellnummer Sichtbar
  • Pluspol Batterie muss abgedeckt sein.
  • Scheibenwaschanlage funktionstüchtig
  • Motor/Getriebe keine Undichtigkeit

Details zur Checkliste

1 Beleuchtungseinrichtung

Nachgerüstete Xenon Scheinwerfer, die nicht den Bestimmungen entsprechen bedeutet = erheblicher Mangel. Defekte Leuchtmittel sind vor jedem TÜV Termin zu ersetzen. Sind hier Mängel vom TÜV Prüfer festzustellen, macht hier allein der Gesamteindruck ein schlechtes Bild.

2 Scheinwerferhöhenverstellung

Es gilt: Alles was serienmäßig am Fahrzeug vorhanden ist, muss auch funktionieren. Scheinwerfer ohne Höhenverstellung können in Fahrzeugen, die standardmäßig aber eine Höhenverstellung verbaut haben, nicht verbaut werden. Dies führt zu einem erheblichen Mangel. Die Vorschriften besagt ganz eindeutig, dass in diesem Fall keine TÜV Eintragung erfolgen kann.

3 ABS falls vorhanden funktionsfähig

Sicherheitsrelevante Einrichtungen am Fahrzeug die nicht funktionieren, führen zu einem erheblichen Mangel. Auch wenn das Fahrzeug weiterhin bremst, sträubt sich der TÜV, Fahrzeugen mit defekter Bremsanlageneinrichtung einen Stempel auszuhändigen. Der Bremsweg eines Fahrzeug mit ABS verkürzt sich nicht, bleibt aber lenkbar. Somit kann das Fahrzeug im Notfall um ein Hindernis gelenkt werden.

4 Reifenprofil und Beschädigungen

Beschädigte oder abgefahrene Reifen ist das AUS für jede Prüfplakette. Beschädigungen an der Karkasse oder Gurtel sind lebensgefährlich! Auch abgefahrenes Profil des Reifens kann lebensgefährlich sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 1.6 mm, unter diesem Maß wird es keine Prüfplakette zugeteilt.

5 Rost und tragende Teile

Die Karosse ist der wichtigste Bestandteil eines Fahrzeugs. Durchgerostete Seitenträger, Querträger, A-, B-, C- Säule sind Hauptbestandteile der Karosserie. Sind diese durchgerostet, wird das Fahrzeug mit sofortiger Wirkung stillgelegt. Kotflügel und Heckklappenblech sollten auch keine Rostlöcher oder stark angerostete Flächen vorweisen. Vereinzelt wird auch hier die Prüfplakette verweigert.

6 Lenkspiel

Lenkgetriebeöl aufzufüllen ist immer ein Zeichen dafür, dass es am Lenkgetriebe oder deren Zuleitungen Undichtigkeiten gibt. Zu großes Spiel in der Lenkung ein Spiel mit der Prüfplakette. Das Lenkspiel muss spielfrei sein. In vielen Internetforen wird von 2 Fingerbreitem Spiel geschrieben, was schlichtweg falsch ist.

7 Bremse und Handbremse

Bremsdruck und Bremskraft muss bei dieser Sicherheitseinrichtung immer gewährleistet sein. Unterschiedliche Bremskraft an den einzelnen Rädern kann zu schwerwiegenden Unfällen führen, da das Fahrzeug beim bremsen ausbrechen könnte. Auch die Handbremse muss entsprechend dem Fahrzeug die Haltekraft gewährleisten. Prüfen Sie, ob Bremsbacken und Kolben leicht gängig sind. Überprüfen Sie auch zusätzlich die Bremsflüssigkeit, alle 2 Jahre sollte die Bremsflüssigkeit gewechselt werden.

8 Fahrwerke und Spur

Kontrollieren Sie als erstes Reifen auf einseitig abgefahrenes Profil. Dies deutet darauf hin, dass Sturz oder Spur nicht korrekt eingestellt oder ein Schaden am Fahrwerk vorliegt. Testen Sie auch, ob die Radaufhängung spielt hat. Ist eines der aufgezählten Anzeichen festzustellen, kann keine Prüfplakette ausgestellt werden.

9 Batteriebefestigung

Vergewissern Sie sich, dass die Batterie einen festen Stand in der vorgesehender Batteriehalterung hat und die Befestigungsteile richtig angebracht sind. Korrostion tritt oft an Batteriehaltern auf, da die Säure der Batterie bei Auslaufen die Rostentwicklung fördert und schneller das Metall zerfrisst

10 Abgasanlage defekt oder nicht befestigt

Defekte Abgasanlagen werden lauter. Zudem können abgerostete Anlagenteile abfallen und den Straßenverkehr behindern. Dazu gehören auch die Befestigungsteile wie Gummiaufhängungsteile und Rohrschellen, die die Festigkeit der Abgasanlage gewährleisten. Beschädigungen an der Abgasanlage führen zur Nichterteilung der Prüfplakette.

11 Anbauteile wie Stoßstange, Haubenteile befestigt

Werden im Nachhinein zum Beispiel Schürzen, Stoßstangen oder Haubenluft am Fahrzeug angebracht müssen die Anbauteile fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Außerdem muss eine ABE vorliegen. Bei selbstgebauten Anbauteilen muss eine Einzelabnahme durchgeführt werden. Sind die Teile nicht oder nur teilweise befestigt wird eine Prüfplakette nicht erteilt.

12 Sichtbereich Frontscheibe

Folierte oder defekte Frontscheiben bedeutet: schwerwiegender Mangel! Eine Frontscheibe, die foliert ist, beeinträchtigt das Sichtfeld insbesonders bei Nacht, Regen oder Schnee. Steinschläge in der Frontscheibe können zur kompletten Zerstörung der Scheibe führen und das Sichtfeld erheblich beeinträchtigen.

13 Spiegel vorhanden und optisch einwandfrei

Auch zerborstene oder blinde Außen- und Innenspiegel sind ein erheblicher Mangel und führt zur Heimfahrt ohne Prüfplakette. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Spiegel in einem einwandfreien Zustand sind. Entfernte oder zu kleine Spiegel sind ebenfalls das AUS für Ihre TÜV Plakette.

14 Warndreieck und Verbandskasten, vorhanden und haltbar

Achten Sie darauf, dass Ihr Warndreieck im Fahrzeug vorhanden ist und dass Verbandskasten vollständig und nicht über das Verfallsdatum hinaus ist. Bei einer TÜV Abnahme wird drauf geachtet, dass diese Sicherheitsprodukte vollständig im Fahrzeug vorhanden ist. In den meisten Fällen können Warndreieck und Verbandskasten beim TÜV käuflich erworben werden.

15 Fahrgestellnummer sichtbar

Ist eine Fahrgestellnummer nicht nicht zur lesen, war es das mit der Prüfplakette. Bei überlackierte, unkenntlich oder rausgeflext Fahrgestellnummern wird ebenfalls keine Prüfplakette erteilt.

16 Pluspol der Batterie muss abgedeckt sein

Aus Sicherheitsgründen muss der Pluspol der Batterie abgedeckt sein, um einen Kurzschluss zu vermeiden. Bei einem Kurzschluss kann es durch einen Kabelbrand schnell zum Fahrzeugbrand kommen.

17 Scheibenwaschanlage funktionstüchtig

Ein Sicherheitsmangel ist auch, wenn Ihre Scheibenwaschanlage defekt ist. Funktionieren die Scheibenwaschdüsen nicht, oder die Scheibenwischer außer Funktion sind, wird auch in diesem Fall keine Prüfplakette zugewiesen.

18 Motor/Getriebe keine Undichtigkeit

Undichtigkeiten an Motor und Getriebe, sowie Differenzial und alle ölführenden Leitungen sind nicht nur aus umweltspezifischen Aspekten ein absolutes "no-go". Kontrollieren Sie Ihr Fahrzeug unbedingt Undichtigkeiten, denn nicht nur die Umwelt kann Schaden wegen einer defekten Dichtung nehmen. Ihr Fahrzeug wird es Ihnen Danken, sowie Sie dem Prüfer, wenn er Ihnen die Plakette zuteilt.

... außerdem ist zu beachten

  • Die Mindestbodenfreiheit sollte 110mm betragen bei festen Bauteilen und 80mm bei flexiblen Teilen(Spoilerlippe usw.)
  • Bei dunklen Rückleuten sind Rückstrahler zwingend erforderlich.
  • Die Mindestkennzeichenhöhe beträgt vorne mindestens 20 cm von der Unterkante zur Fahrbahn.
  • Die Mindestkennzeichenhöhe beträgt hinten mindestens 30 cm von der Unterkante zur Fahrbahn.
  • Bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung nach 1990 muss die Leuchtweitenregulierung aktiv sein! Sollte dies nicht der Fall sein so ist es ein erheblicher Sicherheitsmangel!
  • Sportkatalysatoren sind nur mit Prüfzeichen E oder EG zulässig, da diese Abgasrelevant sind.
  • KLR oder Minikatsystem bitte vorher mit uns in Verbindung setzen
 
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